Ab dem 19.
April gilt eine neue Verordnung innerhalb des Infektionsschutzgesetzes.
Diese kommt einer Testpflicht für Unternehmen gleich, die ihren Mitarbeitern fortan mindestens einen Schnelltest pro Woche anbieten müssen.
Ab dem 19.
April gilt eine neue Verordnung innerhalb des Infektionsschutzgesetzes.
Diese kommt einer Testpflicht für Unternehmen gleich, die ihren Mitarbeitern fortan mindestens einen Schnelltest pro Woche anbieten müssen.